Brandschutztüren

Brandschutztüren oder Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen erfüllen nur dann ihre schützende Aufgabe, wenn Sie sich in einem einwandfreien und funktionsfähigen Zustand befinden. Daher prüfen unsere Servicetechniker die Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Feststellanlagen Bundesweit unter Berücksichtigung der gültigen rechtlichen Vorschriften, Normen und Herstellerangaben.

DFW-Deutsche Fensterwartung KG
Zertifizierter Bauelemente Fach- und Prüfbetrieb für Brandschutztüren aller Art!
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Brandschutztüren

Brandschutztüren richtig warten

Feuerschutztüren und Rauchschutztüren sind für die Vorbeugung von Bränden von zentraler Bedeutung. Durch die Abschottung werden Feuer und Rauch für einen bestimmten Zeitraum aufgehalten. Im Baurecht sind Öffnungen in Brandwänden oder feuerbeständigen Wänden und Decken grundsätzlich nicht zugelassen. Sollten diese aber für die Nutzung des Gebäudes erforderlich sein, können diese gestattet werden, wenn der Verschluss im Brandfall gewährleistet wird.

Daher ist eine regelmäßige Überprüfung je nach Herstellervorgaben und Nutzungsintervallen notwendig. Bei der Wartung von Brandschutztüren zeigen sich häufig folgende Mängel:

› Brandschutztüren schließen nichtmehr selbstständig: meist durch einen Keil oder durch Schmutz fallen die Türen nichtmehr selbständig und sicher ins Schloss. Schäden durch Korrosion (Rost) an der Zarge oder Türblatt führen zur Beeinträchtigungen

› Die Befestigung der Zargen hat sich durch das häufiges schließen gelockert, oftmals durch fehlerhaften Einbau oder falsch justierter Türschließer.

Gern überprüfen wir Ihre Brandschutztüren auf die selbstschließende Funktion und dokumentieren die Wartungsergebnisse in einem Prüfbuch und Protokoll. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie einen Zusammenfassenden Zustandsbericht über Ihre Türen.

 

Wartung von Feststellanlagen


Keile oder ähnliche Gegenständen verhindern oft das selbstständige schließen von Brandschutztüren. Diese und andere Umstände zeigen, dass die selbstschließende Eigenschaft von Brandschutztüren in der Praxis stört. Eine Lösung für die Offehaltung von Brandschutztüren,  ist die Montage von bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlagen. Sie gewährleisten im Brandfall die selbstschließende Funktion von Brandschutztüren.

Feststellanlagen bestehen meist aus folgenden Komponenten:
› Branderkennungseinrichtung (Brandmelder oder Rauchmodule)
› Auslösevorrichtung
› Feststellvorrichtung
› Energieversorgung

Der Einbau von Feststellanlagen darf baurechtlich immer dann erfolgen, wenn für die Offenhaltung von Brandschutztüren eine Notwendigkeit besteht.
Diese Notwendigkeit besteht immer dann, wenn das Schließen von Brandschutztüren den Betriebsablauf stört.
Bei der Montage von Feststellanlagen sind einige wichtige Voraussetzungen zu beachten. Diese sind in der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt-Berlin geregelt.

Nach dem Einbau von Feststellanlagen ist immer eine Abnahmeprüfung erforderlich.

Der Betreiber ist verpflichtet die Funktion von Feststellanlagen einmal monatlich zu überprüfen. Sofern im Zulassungsbescheid keine kürzere Frist angegeben ist, müssen Feststellanlagen einmal jährlich gewartet werden. Die Ergebnisse der Überprüfung sind anschließend in einem Prüfbuch zu dokumentieren. Im Prüfbuch müssen Umfang der Wartung, Ergebnis und Zeitpunkt eingetragen werden. Das Prüfbuch verbleibt beim Betreiber der Feststellanlagen.

Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen Bundesweit an.


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